Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Gegenstand

Die CARUSO Carsharing eGen, FN 435825w, (nachfolgend kurz „CARUSO“) vermietet oder vermittelt (als Vermittler iSd § 2) registrierten natürlichen Personen (nachfolgend kurz „Kunden“) und registrierten natürlichen Personen als Unternehmer sowie juristischen Personen (nachfolgend kurz „Businesskunden“) bei bestehender Verfügbarkeit, Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung (nachfolgend „Kurzzeitmiete“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Registrierung, den Abschluss des Kundenvertrages (Rahmenvertrag), die jeweiligen Nutzungsverträge und die Kurzzeitmiete von Fahrzeugen der CARUSO oder eines ihrer Kooperationspartner sowie von CARUSO angebotene Produkte.

Es gelten die Preise und Gebühren der jeweils aktuell gültigen Tarif- und Gebührenliste zum Zeitpunkt der Buchung vor Abschluss des jeweiligen Nutzungsvertrages im Sinne des § 7 dieser AGB. Sämtliche von diesen abweichenden AGB finden auf die zwischen CARUSO und dem Kunden bzw. dem Businesskunden abgeschlossene Vertragsbeziehung keine Anwendung. Der Begriff „Kunde“, „Tarifpartner“ und „Fahrberechtigter“ dient bloß der Vereinfachung und Verbesserung der Lesbarkeit und umfasst sowohl das männliche als auch das weibliche Geschlecht.

§ 2 CARUSO als Vermittler

Der Kunde bzw. Businesskunde kann im Rahmen seines Kundenvertrages (seines Kundenaccounts) neben den Fahrzeugen der CARUSO auch Fahrzeuge von Kooperationspartnern von CARUSO zur Kurzzeitmiete (gemäß Nutzungsvertrag § 7) nutzen. In diesen Fällen erbringt CARUSO die Dienstleistungen nicht als Vermieter, sondern vermittelt lediglich das Fahrzeugangebot eines Dritten. CARUSO ist somit nur Vermittler. Der Vertrag über die Nutzung des Fahrzeugs kommt im Vermittlungsfall ausschließlich zwischen dem Kooperationspartner als Vermieter und dem Kunden als Mieter zustande. Die vorliegenden AGB sind auf dieses Mietverhältnis sinngemäß anzuwenden (d.h. die CARUSO als Vermieter treffenden Rechte und Pflichten treffen im Vermittlungsfall den Kooperationspartner als Vermieter), ebenso die Tarif- und Gebührenliste von CARUSO.

§ 3 Kundenvertrag (Rahmenvertrag)

Der Abschluss des Kundenvertrages (Rahmenvertrages) erfolgt durch das Anlegen eines Kunden-/Nutzerkontos über die Online-Registrierung. Der Kunde bzw Businesskunde muss dafür seine persönlichen Daten sowie seinen gültigen Führerschein hinterlegen. Er hat einen Tarif auszuwählen sowie eine gültige Zahlungsmethode zu hinterlegen. Nachdem der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die aktuelle Tarif- und Gebührenliste sowie die Datenschutzerklärung akzeptiert und auf den Button „zahlungspflichtig registrieren“ geklickt hat, hat er ein wirksames Angebot an CARUSO gestellt. Alternativ kann der Kunde bzw. Businesskunde auch ein wirksames Angebot stellen, indem er einen schriftlichen Kundenvertrag von CARUSO (in Papierform) ausfüllt und an CARUSO übergibt. CARUSO nimmt das Angebot durch Freischaltung des jeweiligen Kunden – nach Verifizierung des Führerscheins im Original oder durch ein digitales Prüfungsverfahren an. Dadurch kommt ein verbindlicher Kundenvertrag (Rahmenvertrag) zwischen der CARUSO und dem jeweiligen Kunden bzw. Businesskunde zustande.

Der Kunde bzw. der Businesskunde hat die Online-Registrierung bzw. den schriftlichen Kundenvertrag vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

Der Kunde bzw. Businesskunde verpflichtet sich mit Vertragsabschluss, die einmalige Registrierungsgebühr in der aktuell gültigen Höhe gemäß den in § 20 enthaltenen Zahlungsbedingungen zu bezahlen. Die mit dem Kundenvertrag verbundenen monatlichen Kosten laut gewähltem Tarif („monatliche Mitgliedsgebühr“´) sind gemäß den in § 20 vereinbarten Zahlungsbedingungen zu bezahlen.

Für die Nutzung eines Fahrzeugs und die damit einhergehende Kurzzeitmiete wird ein gesonderter Nutzungsvertrag durch die jeweilige Fahrzeugbuchung (§ 7 Nutzungsvertrag/Buchungspflicht/Fahrzeugstandort) abgeschlossen.

CARUSO behält sich vor, die Registrierung eines Kunden abzulehnen, falls Grund zur Annahme besteht, dass dieser sich nicht vertragsmäßig verhalten wird.

Eine natürliche Person kann nur ein CARUSO Nutzerkonto haben.

§ 4 Fahrberechtigung

Fahrberechtigt sind ausschließlich Kunden und Geschäftskunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit CARUSO einen Kundenvertrag gemäß § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen haben.

Mitarbeiter (nachfolgend „Tarifpartner“) eines Businesskunden sind zur Nutzung der CARUSO-Fahrzeuge ausschließlich dann berechtigt, wenn für den jeweiligen Businesskunden ein wirksamer Kundenvertrag bzw. Vereinbarung mit entsprechender Poolnutzer-Regelung besteht.

Privatpersonen haben die Möglichkeit, eine zusätzliche natürliche Person mit einem bestehenden aktiven CARUSO-Kundenkonto als „Tarifpartner“ anzumelden. Der Tarifpartner ist berechtigt, Reservierungen mit dem Hauptnutzer anzulegen und CARUSO-Fahrzeuge im Rahmen dieser Reservierungen zu fahren. Der Hauptnutzer bleibt alleiniger Vertragspartner von CARUSO. Eine Überlassung des CARUSO-Fahrzeugs durch den Tarifpartner an Dritte ist ausdrücklich untersagt. CARUSO behält sich das Recht vor, die Berechtigung eines Tarifpartners jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Buchungen über den Kundenaccount von Tarifpartnern erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden bzw. des Businesskunden.

Das Fahrzeug darf im Notfall mit Zustimmung von einer anderen natürlichen Person (nachfolgend „Fahrberechtigter“) gefahren werden.

Der Kunde bzw. der Businesskunde müssen im Besitz einer im EU-Raum gültigen Lenkberechtigung gemäß Führerscheingesetz für das jeweils gebuchte Fahrzeug sein. Der Kunde bzw. der Businesskunde ist verpflichtet, vor jeder Nutzung sicherzustellen, dass die jeweiligen Tarifpartner die Führerscheinvoraussetzungen erfüllen und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Kunde bzw. Businesskunde hat sicherzustellen und ist verantwortlich dafür, dass die Tarifpartner und Fahrberechtigten die Regelungen dieser AGB beachten und einhalten sowie bei Fahrten fahrtüchtig im Sinne der StVO sind; dieser Verpflichtung hat im Hinblick auf den Tarifpartner auch der Businesskunde nachzukommen, wofür dieser verantwortlich ist. Der Kunde bzw. Businesskunde haftet vollumfänglich gegenüber CARUSO für sämtliche Handlungen, Schäden, Vertragsverletzungen oder sonstige Kosten, die durch den Tarifpartner verursacht werden.

Der Kunde bzw. der Businesskunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (z.B. bei Verkehrsstrafen, Besitzstörung oder sonstigen Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften).

§ 5 Zugangsmedium

Jeder Kunde bzw. Businesskunde erhält ein Zugangsmedium (Schlüssel, Kundenkarte, App o.ä.) für den Zugang zu den Fahrzeugen mit eingebauter Zugangstechnik; Businesskunden können über Anforderung auch weitere Zugangsmedien ausgehändigt werden.

Eine Weitergabe des/der Zugangsmediums/-medien und/oder der PIN/Passwort an nicht fahrberechtigte Personen ist nicht gestattet. Der Kunde bzw. Businesskunde bleibt gegenüber CARUSO der alleinige Verantwortliche für das/die Zugangsmedium/-medien; er hat für eine sorgfältige Verwahrung Sorge zu tragen.

Der Verlust oder Diebstahl des/der Zugangsmediums/-medien ist CARUSO unverzüglich anzuzeigen, widrigenfalls haftet der Kunde bzw. Businesskunde für alle durch den Verlust, Diebstahl oder die Weitergabe des/der Zugangsmediums/-medien und/oder PIN/Passwort verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde.

Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen nach § 16 AGB.

In jedem Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist/sind das/die Zugangsmedium/-medien unverzüglich CARUSO zurückzugeben. Im Falle des Verlustes oder nicht erfolgter Rückgabe wird dem Kunden bzw. Businesskunden eine Aufwands- und Kostenpauschale gemäß jeweils aktuell gültiger Gebührenliste berechnet. CARUSO behält sich vor, vom Kunden bzw. Businesskunden vollständigen Ersatz des tatsächlich eingetretenen Schadens zu verlangen. Werden dem Kunden bzw. Businesskunden weitere Zugangsmedien mit einem RFID-Chip zur Fahrzeugöffnung übergeben, finden die Regelungen dieser AGB sinngemäß Anwendung. Sollten Fahrzeuge ohne eingebaute Zugangstechnik bereitgestellt werden, erhält der Kunde bzw. Businesskunde den Fahrzeugschlüssel bei der Fahrzeugübernahme von CARUSO. Der Fahrzeugschlüssel ist CARUSO bei Fahrzeugrückgabe wieder auszuhändigen. CARUSO ist berechtigt, das Zugangsmedium zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden bzw. bei einem Businesskunden des Tarifpartners für einen einvernehmlich zwischen CARUSO einerseits und dem Kunden bzw. dem Tarifpartner oder Fahrberechtigten andererseits festgelegten Zeitraum, der höchstens 12 Monate betragen kann, zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung das Zugangsmedium bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.

§ 6 Mobiltelefon, Buchungsplattform, App

Um die App nutzen zu können, muss der Kunde bzw. Businesskunde über ein Mobiltelefon verfügen, das die technischen Voraussetzungen für die App erfüllt. Beim Download der App überprüft das System des Mobiltelefons automatisch, ob das Mobiltelefon kompatibel ist, wobei CARUSO keine Garantie für die Kompatibilität übernimmt.

Der Kunde bzw. Businesskunde stellt selbst die Kommunikation mobiler Daten für die App zur Verfügung und trägt alleine alle anfallenden Datenübertragungskosten (einschließlich eventuell anfallender ausländischer Daten-Roaming-Gebühren), die vom Mobilfunkbetreiber des Kunden bzw. Businesskunden verrechnet werden. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden bzw. Businesskunden, sich über Datenübertragungsgebühren zu informieren, bevor er die CARUSO App herunterlädt und verwendet, wobei derartige Gebühren während der Dauer des Rahmenvertrages unterschiedlich hoch ausfallen können.

Es ist untersagt, die App und/oder die Buchungsplattform auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren. Des Weiteren ist es verboten, die App oder/und Buchungsplattform zu manipulieren, um ein Fahrzeug unrechtmäßig anzumieten oder zu verwenden. Ein Verstoß gegen diese Klausel berechtigt CARUSO sämtliche Vertragsverhältnisse, die mit dem Kunden bzw. Businesskunden abgeschlossen wurden, einseitig zu kündigen. Des Weiteren haftet der Kunde bzw. Businesskunde für sämtliche aus dem Verstoß resultierenden Schäden. Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen nach § 16 AGB.

Der Kunde bzw. Businesskunde hat CARUSO unverzüglich über den Verlust, Diebstahl oder Zerstörung eines Mobiltelefons, auf dem die App installiert wurde, zu informieren, damit CARUSO das Benutzerkonto sperren und somit einen Missbrauch unterbinden kann. Der Kunde wird über die Sperrung des Kundenkontos per E-Mail informiert.

Im Rahmen der Registrierung erstellt der Kunde ein Passwort, dass ihm Zugang zu den Funktionen der App sowie der Buchungsplattform und vertraulichen Informationen verschafft (z.B. Fahrzeuge buchen, personenbezogene Daten einsehen). Das erstellte Passwort ist geheim zu halten und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Falls Grund zur Annahme besteht, dass ein Dritter in Kenntnis des Passwortes gelangt ist, muss der Kunde bzw. Businesskunde das Passwort unverzüglich ändern. Ein Verstoß gegen diesen Punkt berechtigt CARUSO zur sofortigen Beendigung sämtlicher Vertragsverhältnisse gemäß § 26.

§ 7 Nutzungsvertrag/Buchungspflicht/Fahrzeugstandort

Der Kunde bzw. Businesskunde verpflichtet sich, vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes bei CARUSO zu buchen. Eventuell vorliegende Buchungsbeschränkungen sind zu beachten.

CARUSO stellt dem Kunden bzw. dem Businesskunden ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages durch die ersichtlich gemachten und frei zur Verfügung stehenden Fahrzeuge. Der Kunde bzw. Businesskunde erklärt die Annahme des Angebots durch die Buchung eines Fahrzeugs. Der Nutzungsvertrag kommt mit der vorgenommenen Buchung eines Fahrzeuges zustande.

Der Kunde bzw. Businesskunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug. CARUSO ist berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen. Für die Internet-Buchung angezeigte Fahrzeugmodelle sind Beispiele und können vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen.

Bei Fahrzeugen ohne festen Rückgabeort kann es durch Ungenauigkeiten des GPS-Signals in Einzelfällen zu geringfügigen Abweichungen vom angezeigten zum tatsächlichen Standort des Fahrzeuges kommen, wofür CARUSO keine Haftung übernimmt. Für den telefonischen Buchungsservice wird ein Entgelt gemäß jeweils aktuell gültiger Gebührenliste erhoben. CARUSO kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf den Mietpreis durch den Kunden bzw. Businesskunden abhängig machen. Der Kunde erklärt sich bei Abschluss eines Nutzungsvertrages (Buchung eines Fahrzeuges zur Kurzzeitmiete) damit einverstanden, dass seine Telefonnummer und die Initialen seines Vor- und Nachnamens für alle anderen registrierten Kunden für die künftigen Buchungen aller Fahrzeuge ersichtlich sind.

§ 8 Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum. Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils zur vollen halben Stunde und umfasst mindestens eine halbe Stunde und maximal 168 Stunden (7 Tage). Bei Buchungszeiträumen über 168 Stunden (7 Tagen) ist vorab eine schriftliche Genehmigung von CARUSO einzuholen.

§ 9 Stornierungen

Kann ein Kunde bzw. Businesskunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, ist es diesem gestattet, eine Stornierung des zustande gekommenen Nutzungsvertrages vorzunehmen.

Die Stornierung ist für den Kunden bzw. Businesskunden kostenfrei, wenn sie mindestens 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Nutzung erfolgt.

In allen anderen Fällen ist CARUSO berechtigt, Stornokosten gemäß gültiger Tarif- und Gebührenliste zu erheben. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt. CARUSO informiert den Kunden bzw. Businesskunden, wenn die gebuchte Fahrzeugklasse nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Kunde bzw. Businesskunde kann dann die Buchung kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf eine andere Fahrzugklasse umbuchen.

§ 10 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt

Der Kunde bzw. der Businesskunde sowie der Tarifpartner und Fahrberechtigte hat sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit

des Fahrzeugs zu überzeugen. Weiters ist er verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden oder Verunreinigungen zu überprüfen. Festgestellte Mängel/Schäden oder Verunreinigungen sind CARUSO vor Fahrtantritt per App, telefonisch oder per E-Mail zu melden. Die Durchführung einer Reparatur oder Abschleppung durch den Kunden bzw. Businesskunden ohne vorherige Zustimmung durch CARUSO ist unzulässig und führt zu keinem Ersatzanspruch gegenüber CARUSO.

§ 11 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis

Der Kunde bzw. Businesskunde sowie die Tarifpartner und Fahrberechtigten verpflichten sich, bei jeder Fahrt die gültige Lenkberechtigung stets mitzuführen. Die Fahrberechtigung gem. § 4 dieser AGB ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer im EU-Raum gültigen Lenkberechtigung und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der gültigen Lenkberechtigung (z.B. Fahrverbot) mit sofortiger Wirkung. Der Kunde bzw. Businesskunde ist verpflichtet, CARUSO vom Wegfall oder der Einschränkung der bisher im EU-Raum gültigen Lenkberechtigung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde bzw. Businesskunde sowie die Tarifpartner und Fahrberechtigten verpflichten sich auf Nachfrage zur Vorlage einer aktuellen Lenkberechtigung, sofern seit der letzten Vorlage mehr als ein Jahr vergangen ist.

§ 12 Benutzung der Fahrzeuge

Der Kunde bzw. Businesskunde hat die Fahrzeuge schonend und sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen, sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen.

Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Der Verzehr von Speisen und Getränke, sowie Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet. Der Transport von Tieren ist nicht gestattet. Die Station ist pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen.

Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Kunden bzw. Businesskunden, werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands oder pauschal gemäß jeweils aktuell gültiger Gebührenliste berechnet. Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Speisereste, Getränkerückstände, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches aufweist.

Unterwegs kann der Kunde bzw. Businesskunde für Aufladungen des Elektrofahrzeuges an bestimmten Ladestationen die beigelegte Ladekarte bzw. Ladechip verwenden. Mit dieser Ladekarte oder diesem Ladechip kann an allen für diese Ladekarte freigeschalteten Ladestationen laut Bedingungen des jeweiligen Ladestations-Anbieters geladen werden. Für das Überschreiten der zulässigen Maximaldauer werden die dabei anfallenden Kosten dem Kunden bzw. Businesskunden weiterverrechnet. Sobald der Akku vollständig geladen ist, ist der Ladevorgang vom Kunden bzw. Businesskunden zu beenden und das Elektrofahrzeug umzuparken (auch gemäß StVO und AGB der Betreiber der Ladestationen). Wird der Ladevorgang nach vollständiger Ladung nicht beendet und das Fahrzeug nicht umgeparkt, werden diese zusätzlichen Kosten an den Kunden bzw. Businesskunden weiterverrechnet.

Die Benutzung des Fahrzeugs ist nur innerhalb Europas gestattet, wobei für Auslandsfahrten mit Ausnahme der Länder Deutschland, Italien, Liechtenstein, Slowenien, Ungarn, Schweiz, Slowakei und die Tschechische Republik vor Fahrtantritt von CARUSO eine schriftliche Genehmigung einzuholen ist – dies gilt jedoch nicht für Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz/Liechtenstein (siehe sogleich). Der Kunde bzw. Businesskunde ist für die Einhaltung der im jeweiligen Land gültigen Verkehrsvorschriften verantwortlich.

Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz und/oder Liechtenstein ist es aufgrund der geltenden zollrechtlichen Bestimmungen untersagt, mit Fahrzeugen von CARUSO sowie mit Fahrzeugen von Kooperationspartnern von CARUSO in die Schweiz oder nach Liechtenstein einzureisen. Verstößt der Kunde gegen dieses Einreiseverbot, ist CARUSO berechtigt, sämtliche hieraus resultierenden Kosten, Gebühren, (Zoll-) und sonstigen Abgaben, Strafzahlungen oder sonstige Aufwendungen dem Kunden in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche von CARUSO bleiben hiervon unberührt.

Es ist untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung, zu Ausbildungsfahrten für die Lenkberechtigung, zur Beförderung von Gefahrenstoffen, zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen und/oder nicht berechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen.

§ 13 Rückgabe der Fahrzeuge

Der Kunde bzw. Businesskunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der gebuchten und vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug unbeschädigt und mit allen übergebenen Papieren in einem sauberen Zustand sowie ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter und sonstige elektronische Geräte ausgeschaltet, gegen Diebstahl gesichert) retourniert wird und der Fahrzeugschlüssel zuvor am vorgesehenen Ort deponiert wurde. Sofern nicht gesondert gestattet, muss das Fahrzeug am Anmietort zurückgegeben werden. Elektrofahrzeuge sind an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel anzuschließen und den ordnungsgemäßen Ladestart zu überprüfen. Befindet sich der zulässige Rückgabeort bzw. Fahrzeugstellplatz im öffentlichen Straßenraum, sind insbesondere die geltenden Parkberechtigungen zu beachten. So darf die Rückgabe auf Parkflächen mit zeitbezogenen Einschränkungen (z.B. für Straßenreinigung, Bauarbeiten) nur dann erfolgen, wenn die Einschränkung erst 72 Stunden nach Fahrzeugrückgabe wirksam wird. Unabhängig von den vereinbarten Nutzungsentgelten können diese bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs an CARUSO berechnet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des Kunden bzw. Businesskunden bleibt CARUSO vorbehalten. Sofern die Fahrzeuge mit GPS-Ortung ausgestattet sind, erfolgt bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Fahrzeuge eine Ortung der Position des jeweiligen Fahrzeugs.

§ 14 Verspätungen

Kann der Kunde bzw. Businesskunde, den in der Buchung bekannt gegebenen und vereinbarten Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Kunden bzw. Businesskunden nicht eingehalten werden, wird CARUSO, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit gesondert in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann CARUSO darüber hinaus anstelle des ihm tatsächlich entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale gemäß jeweils aktuell gültiger Gebührenliste erheben. Der Kunde bzw. Businesskunde ist zudem verpflichtet den nachfolgenden Kunden telefonisch zu kontaktieren.

§ 15 Haftung der CARUSO

Die Haftung der CARUSO, mit Ausnahme der Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. gegebenenfalls des Businesskunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der CARUSO oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit nicht ohnedies Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung (siehe dazu § 17 dieser AGB) besteht. Eine Haftung für im Fahrzeug vergessene oder zurückgelassene Gegenstände wird nicht übernommen. Fundsachen sind CARUSO zu melden und auszuhändigen; eine Haftung für

Fundsachen nach Aushändigung wird seitens CARUSO nicht übernommen. Soweit die Erbringung einer vertraglichen Leistungspflicht aufgrund eines Ereignisses, auf deren Eintritt CARUSO – auch nicht durch angemessene Vorsichtsmaßnahmen – keinen Einfluss nehmen kann (etwa höhere Gewalt oder Streik), unterbleibt, ist eine Haftung der CARUSO ausgeschlossen.

§ 16 Haftung/Obliegenheiten des Kunden bzw. Businesskunden

Anschriftenermittlungen kann CARUSO dem Kunden bzw. Businesskunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit 15,- EUR in Rechnung stellen.

Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges der CARUSO oder eines Kooperationspartners ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen; Aufwendungen, die CARUSO aus einer Missachtung dieser Anordnung entstehen, werden dem Kunden bzw. Businesskunden gemäß jeweils aktuell gültiger Gebührenliste oder tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand/Tankfüllstand und Restreichweite entstehen.

Die außerordentliche Kündigung durch CARUSO nach § 23 der AGB sowie die Geltendmachung einer Kostenpauschale aufgrund von Vertragswidrigkeit nach § 24 AGB bleibt davon unberührt.

§ 17a Versicherung, allgemein

Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Die jeweiligen Selbstbeteiligungen durch den Kunden bzw. Businesskunden ergeben sich aus der gültigen Tarif- und Gebührenliste. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung der CARUSO zulässig.

Neben der Zahlung des Selbstbehalts ist der Kunde auch zur Leistung der Bearbeitungsgebühr des Schadensfalls (Inland/Ausland) gemäß gültiger Tarif- und Gebührenliste verpflichtet.

Der Versicherungsschutz findet auf jeden Fall keine Anwendung im Fall von

a) groben Verstößen gegen die Verpflichtungen gemäß §12 und §13;

b) pflichtwidriger Nichtmeldung eines Unfalls oder Schadens §18;

c) Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind;

d) Schäden, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinflussender Medikamente entstanden sind;

e) mechanische Schäden am Fahrzeug, die durch nicht korrekte Nutzung desselben entstehen (z.B. Schaden am Motor, der durch falsches Tanken verursacht wurde oder Schäden, die durch nicht entfernte Schneemassen entstanden sind);

f) Schäden, die durch einen nicht berechtigten Fahrer entstanden sind; oder

g) Schäden, bei denen der Kunde bzw. Businesskunde seine Pflichten im Fall eines Unfalls gemäß § 4 der Straßenverkehrsordnung (Fahrerflucht) verletzt hat.

§ 17b Versicherung, Vollkasko „PLUS“ Sicherheitspaket

Privatkunden haben die Möglichkeit einen zusätzlichen Versicherungsschutz (Vollkasko „PLUS“-Sicherheitspaket) zu buchen. Die Kosten dieses zusätzlichen Versicherungsschutzes und die daraus resultierende niedrigere Selbstbeteiligung für einen Schadensfall pro Vertragsjahr sind aus der aktuell gültigen Tarif- und Gebührenliste zu entnehmen. Die Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall (Vollkasko „PLUS“-Sicherheitspaket) gilt nur, wenn der zusätzliche Versicherungsschutz (Vollkasko „PLUS“-Sicherheitspaket) vor Fahrtantritt gebucht wurde.

Die Senkung der Selbstbeteiligung kann nur für einen Schaden pro Vertragsjahr (somit für einen Schadensfall jährlich) in Anspruch genommen werden. Bei weiteren Schäden (bzw. Schadensfällen) in einem Jahr greift der zusätzliche Versicherungsschutz nicht und es kommt somit der allgemeine Selbstbehalt pro weiteren Schadensfall zur Anwendung. Als Vertragsjahr wird der Zeitraum ab Buchung des Vollkasko „PLUS“-Sicherheitspakets für 365 Tage (=Vertragsjahr) vereinbart.

Der zusätzliche Versicherungsschutz kann nur von Privatkunden gebucht werden. Die Buchung des zusätzlichen Versicherungsschutzes ist für Businesskunden nicht möglich.

Der zusätzliche Versicherungsschutz kann nur von dem Kunden in Anspruch genommen werden, der den Versicherungsschutz gebucht hat. Der zusätzliche Versicherungsschutz kann nicht auf andere Personen (z.B. Tarifpartner) übertragen werden.

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen gemäß vorstehendem § 17a der AGB gelten auch für das zusätzliche Versicherungspaket (Vollkasko „PLUS“-Sicherheitspaket).

CARUSO behält sich das Recht vor, die Buchung des zusätzlichen Versicherungsschutzes zu verweigern bzw. bei Verstößen gegen diese AGB ohne Einhaltung einer Frist (aus wichtigem Grund) zu kündigen.

Der zusätzliche Versicherungsschutz wird für einen unbefristeten Zeitraum gebucht und kann unter Einhaltung der Kündigungsfristen nach § 23 AGB von beiden Seiten jederzeit zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden.

§ 18 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Kunde bzw. Businesskunde verpflichtet, immer dann die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-) Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, mit Ausnahme des Mietwagens, zu Schaden kam.

Der Kunde bzw. Businesskunde muss auf jeden Fall eine Beweissicherung – etwa durch Aufnahme von Fotos – durchführen und ist zur Schadensminderung verpflichtet. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde bzw. Businesskunde kein Schuldanerkenntnis abgeben. Der Kunde bzw. Businesskunde ist verpflichtet, CARUSO zunächst unverzüglich telefonisch über das Schadensereignis zu informieren und hat CARUSO nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig – inklusive Übermittlung eines vollständig ausgefüllten und persönlich unterfertigten europäischen Unfallberichts bzw. einer Diebstahlanzeige – zu unterrichten. Ereignet sich der Schaden im Inland, ohne dass der Kunde bzw. Businesskunde oder der Tarifpartner bzw. Fahrberechtigte hierbei verletzt wurden, hat die schriftliche Unterrichtung spätestens 2 (zwei) Tage nach dem Schadensereignis, ansonsten innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadensereignis zu erfolgen. CARUSO kann dem Kunden bzw. Businesskunden für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden bzw. Businesskunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Schadensereignis eine Aufwandspauschale gemäß jeweils aktuell gültiger Gebührenliste berechnen.

§ 19 Technikereinsatz

Verursacht der Kunde bzw. Businesskunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch Nichteinhalten dieser AGB bzw. des Kundenvertrages (insbesondere bei unzureichender Betankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrmalige Eingabe einer falschen PIN), so werden dem Kunden bzw. Businesskunden die dadurch entstehenden Kosten gemäß jeweils aktuell gültiger Tarif- und Gebührenliste und entsprechend dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt.

§ 20 Entgelte, Zahlungsbedingungen, Kaution

Um ein CARUSO Fahrzeug anmieten, reservieren oder nutzen zu können, muss der Kunde bzw. Businesskunde entweder während der Registrierung (gemäß Punkt §3) oder in der caruso carsharing App ein Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte) ausgewählt und die entsprechenden Daten hinterlegt haben. Hierbei behält sich CARUSO das Recht vor, Kreditkartenzahlung zu verlangen, um mit dem Kunden einen Nutzungsvertrag (§ 7) abzuschließen.

Mit der Hinterlegung eines Zahlungsmittels (z. B. Kreditkarte oder Debitkarte) ermächtigt der Kunde bzw. Businesskunde CARUSO ausdrücklich und unwiderruflich, das hinterlegte Zahlungsmittel zur Begleichung sämtlicher im Rahmen des CARUSO-Rahmenvertrags sowie des CARUSO-Nutzungsvertrags (Kurzzeitmiete) anfallenden Kosten zu belasten. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Nutzungstarife, Registrierungsgebühren, Kostenpauschalen sowie Vertragsstrafen gemäß der jeweils gültigen Tarif- und Gebührenliste.

Die Abrechnung und Abbuchung der Nutzungsgebühren erfolgen nach jeder abgeschlossenen Reservierung, sofern bei Vertragsschluss keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Laufende Kosten sowie sonstige Leistungen (z. B. Mitgliedsgebühren oder Strafgebühren) werden monatlich gesammelt abgerechnet und vom hinterlegten Zahlungsmittel eingezogen. Jahrespakete (wie z.B. das „Vollkasko „PLUS“-Sicherheitspaket“) werden jährlich ab Aktivierung vom hinterlegten Zahlungsmittel eingezogen.

CARUSO behält sich vor, innerhalb von 24 Stunden vor Beginn einer Reservierung einen Betrag auf Basis der angelegten Reservierung bei der hinterlegten Kreditkarte bzw. Debitkarte zu autorisieren. Der Betrag setzt sich aus dem angelegten Reservierungszeitraum und einem kalkulatorischen Kilometer-Satz oder einem Mindestbetrag zusammen. Nach Beendigung der Reservierung wird ausschließlich der tatsächliche Rechnungsbetrag eingezogen. Schlägt die Autorisierung des hinterlegten Zahlungsmittels fehl, ist die Inanspruchnahme der Reservierung ausgeschlossen. In diesem Fall ist CARUSO berechtigt, die betreffende Reservierung ersatzlos zu stornieren sowie den Kunden bzw. Businesskunden bis auf Weiteres von der Nutzung der Plattform auszuschließen.

Sofern nichts anderes vereinbart, erhält der Kunde bzw. Businesskunde bei der Zahlungsmethode SEPA-Lastschriftverfahren eine monatliche Sammelrechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse, die sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entstandenen Abbuchungspositionen des Vormonats enthält. Für den Lastschrifteinzug der fälligen Forderung gilt eine Vorankündigungsfrist von einem Werktag.

Kann das hinterlegte Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte oder SEPA) nicht (komplett) mit dem Rechnungsbetrag belastet werden bzw. wird die Zahlung widerrufen oder abgelehnt, ist CARUSO berechtigt, den offenen Rechnungsbetrag zuzüglich der Gebühren gemäß der Tarif- und Gebührenliste zu verrechnen.

Der Kunde bzw. Businesskunde verpflichtet sich, sofern kein Einzug stattfindet, den Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen zu bezahlen. Die Fälligkeit tritt mit Erhalt der Rechnung ein. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieses Zeitraums, gerät der Kunde bzw. Businesskunde in Verzug. Nach Verzugseintritt haftet er für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens infolge Verzugs bleibt hiervon unberührt. Der Versand per E-Mail ist kostenfrei.

Für Zahlungen per Überweisung oder Kreditkarte kann CARUSO ein Serviceentgelt gemäß jeweils aktuell gültiger Gebührenliste berechnen. CARUSO kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkassodienst). Eine vom Kunden bzw. Businesskunden geleistete Kaution ist durch CARUSO nicht zu verzinsen.

Die Gültigkeit von gewährten Fahrtguthaben beträgt jeweils 12 Monate, sofern keine kürzere Laufzeit bei Einrichtung des Guthabens mitgeteilt wurde.

§ 21 Aufrechnung, Einwendungsausschluss

Dem Kunden bzw. Businesskunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen der CARUSO kann der (Privat-)Kunde nur mit unbestrittenen (anerkannten) oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen oder solchen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung der CARUSO stehen, aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht seitens Businesskunden oder die Möglichkeit zur Aufrechnung durch Businesskunden ist ausgeschlossen.

§ 22 Vertragsänderungen

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden bzw. Businesskunden schriftlich entweder auf der Rechnung oder gesondert per E-Mail bekannt gegeben und im Internet veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt und erlangen für das zwischen dem Kunden bzw. Businesskunden und der CARUSO bestehende Vertragsverhältnis Geltung, sofern der Kunde bzw. Businesskunde nicht rechtzeitig einen Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn CARUSO bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Widerspruch des Kunden bzw. Businesskunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an CARUSO abgesendet werden. Bei einem allfälligen Widerspruch des Kunden bzw. Businesskunden ist CARUSO berechtigt, den Kundenvertrag gem. § 23 aufzulösen.

§ 23 Tarifwechsel, Kündigung, Sperrung

Der Kundenvertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich, ohne Angaben von Gründen, gekündigt werden. Wurde aber im Zuge des Abschlusses des Kundenvertrages davon abweichend eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien erstmals mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende dieser Mindestvertragslaufzeit möglich.

Der zusätzliche Versicherungsschutz (Vollkasko „PLUS“-Sicherheitspaket) wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum jeweiligen Ende eines Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.

Davon unberührt bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages aus wichtigem Grund (insbesondere, aber nicht ausschließlich bei Verstößen im Sinne des § 16 und § 26 der AGB). Das Recht zur Geltendmachung der Kostenpauschale aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens nach § 26 AGB sowie der sonstigen haftungsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere § 16 AGB) durch CARUSO bleibt davon unberührt.

Bei Tarifen mit Mindestvertragslaufzeit steht dem Kunden bzw. Businesskunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung auch bei jeder Änderung der Tarif- und Gebührenliste zu. Der Wechsel eines Tarifpakets kann jeweils zum Quartalsende erfolgen.

Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist CARUSO auch berechtigt, den Kunden bzw. Businesskunden aus wichtigen Gründen für bestimmte Zeit für Anmietungen (d.h. für den Abschluss von Nutzungsverträgen nach § 7 der AGB) zu sperren. Dies gilt insbesondere, solange Forderungen der CARUSO trotz Fälligkeit noch nicht ausgeglichen wurden, bei wiederkehrenden Zahlungsproblemen (Kredit- oder Debitkarte kann nicht belastet werden oder wird abgelehnt, SEPA-Einzug schlägt fehl), bei Verstoß gegen Aufklärungspflichten bei Schadensfällen, Nichtvorlage des Originalführerscheins innerhalb einer von CARUSO gesetzten Frist für die Prüfung des Fortbestehens der Fahrerlaubnis oder bei wiederholten Verstößen des Kunden bzw. Businesskunden gegen wesentliche Vertragspflichten (siehe § 26 dieser AGB). CARUSO wird den Kunden bzw. Businesskunden schriftlich über die Dauer und den Grund der Sperrung informieren.

§ 24 Datenschutz

CARUSO erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden bzw. Businesskunden ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der auf der Website von CARUSO enthalten
(carusocarsharing.com/datenschutz).

§ 25 Bonitätsprüfung

CARUSO behält sich vor, einen Kunden- und/oder Nutzungsvertrag gemäß § 3 bzw. § 7 dieser AGB nur nach Durchführung einer Bonitätsprüfung des Kunden bzw. Businesskunden abzuschließen. Zu diesem Zweck wird CARUSO den nachfolgend Genannten Auskunft über die bekannt gegebenen personenbezogenen Daten sowie die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Beendigung des Kunden- oder des Nutzungsvertrages stehenden Daten des Kunden bzw. des Businesskunden zum Zwecke der Bonitätsprüfung und Prüfung der Kreditwürdigkeit übermitteln und die erhaltenen Auskünfte über den Kunden bzw. Businesskunden verarbeiten:

  • KSV1870 Information GmbH, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien
  • CRIF GmbH Diefenbachgasse 35, 1150 Wien
  • Schufa Holding AG, Hagenauer Str. 44, 65203 Wiesbaden, Deutschland
  • Vorarlberger Kraftwerke AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz

CARUSO behält sich vor, eine Kaution vor Leistungserbringung zu erheben oder keinen Kunden- oder Nutzungsvertrag einzugehen.

§ 26 Vertragswidriges Verhalten, Kostenpauschale

Insbesondere (aber nicht ausschließlich) bei folgenden vom Kunden bzw. Businesskunden zu vertretenden Tatbeständen kann CARUSO das Vertragsverhältnis einseitig beenden (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 23 AGB) und für den ihm zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale in Höhe von 250,–EUR bis 500,– EUR erheben:

  • Fahrten ohne Buchung
  • Unberechtigte Weitergabe des/der Zugangsmediums/-medien und/oder der PIN
  • Überlassen des Fahrzeugs an Nichtberechtigte
  • Um mehr als 24 Stunden verzögerte Fahrzeugrückgabe
  • Missbräuchliche Benutzung von Tankkarten
  • Unrechtmäßige Nutzung nach Entzug oder Verlust des Führerscheins
  • Manipulation, Kopie oder Auslesung der App
  • Falschangaben bei der Registrierung
  • Offene Forderungen vorhanden
  • Generelle Einstellung der Zahlung
  • Bei wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen (z.B. Rauchen im Fahrzeug)

Die Möglichkeit von CARUSO zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden tatsächlich entstandenen Schadens bleibt davon aber unberührt.

§ 27 Sonstige Bestimmungen/Rechtswahl/Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen, Nebenabreden oder Änderungen sind nur dann wirksam, wenn sie in Schriftform erfolgt sind. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform, wobei E-Mail der Schriftform genügt. Sollten einzelne Teile oder Bestimmungen des Kundenvertrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder durch neuere Rechtsprechung unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit oder Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, welche den bisherigen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommen und nach aktueller Rechtslage rechtswirksam sind. Die Vertragsparteien kommen weiters darin überein, dass allenfalls vorhandene Vertragslücken entsprechend dem Sinngehalt und mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien zu erschließen sind.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag und/oder dem jeweiligen Nutzungsvertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der CARUSO vereinbart, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

Stand: Dezember 2025

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